Rechtsanwaltskanzlei Niens

Externer Datenschutzbeauftagter

Rechtsanwalt Niens  ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und steht Ihnen bundesweit als externe Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit nach den rechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Rahmen eines Audits werden alle in Ihrem Unternehmen erforderlichen Maßnahmen festgestellt,  die für Ihr Unternehmen passenden Datenschutzkonzepte erarbeitet und Datenschutzkonformität Schritt für Schritt praxisnah in Ihrem Unternehmen herstellt.

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir für Sie die folgenden Tätigkeiten:

  • Erarbeitung  der Datenschutzziele sowie Festlegung des in Ihrem Unternehmen gebotenen Handlungsbedarfes, um Rechtkonformität herzustellen
  • Erstellung und Pflege der Verfahrensverzeichnisse
  • Durchführung der Vorabkontrolle nach BDSG
  • Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Beratung bei der Einführung neuer Prozesse
  • Erstellung oder Überarbeitung von Datenschutzerklärungen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen
  • Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden
  • die Gestaltung von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen mit externen Dienstleistern nebst Sicherstellung der Einhaltung notwendiger Kontrollpflichten
  • Überprüfung Ihrer datenschutzrelevanten Verträge
  • Beratung zu Datenschutzfragen wie Auskunfts- und Löschungsansprüche von Kunden und Mitarbeitern, Archivierungspflichten, Konzerndatenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, E-Mail- und Internetnutzung Ihrer Mitarbeiter

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

Für ein Unternehmen stellt sich die Frage, ob man einem eigenen Angestellten des Unternehmens die verantwortungsvolle Rolle des Datenschutzbeauftragten überträgt, oder ob die Geschäftsleitung diese Tätigkeit durch einen externen Datenschutzbeauftragten durchführen lässt. Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten:

  • Vorhandene Fachkunde durch entsprechende Ausbildung und jahrelange Erfahrung
  • keine Kosten für Fort- und Weiterbildung, wie sie für die Ausbildung und Fortbildung des internen Datenschutzbeauftragten anfallen würde. Transparente Kosten durch vertraglich festgeschriebene Preise
  • keine Interessenkonflikte eigener Mitarbeiter, keine Bindung interner Ressourcen
  • überschaubare Vertragslaufzeit des externen Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zum internen Datenschutzbeauftragten, der  nur schwer kündbar ist
  • Kurzfristige Verfügbarkeit